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Geheimschutz

Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen, unabhängig von der Darstellungsform der Informationen (Schriftstücke, elektronische Dateien, gesprochenes Wort, etc.). Diese werden als Verschlusssachen (VS) bezeichnet. Der Schutz von VS wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes realisiert.

Personeller Geheimschutz

Der Geheimschutz zielt darauf ab, solche staatlichen sensiblen Informationen vor unbefugten Zugriff zu schützen. Diese Informationen dürfen nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sein. Personenkreise, denen aufgrund der Wahrnehmung sicherheitsempfindlicher Tätigkeit VS anvertraut werden, müssen deshalb vorher einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz und die Voraussetzungen und Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder wirken beim personellen Geheimschutz mit.

Materieller Geheimschutz

Der materielle Geheimschutz macht Vorgaben zum Zugang zu VS, zur Geheimschutzorganisation, zur Einstufung, Handhabung, Kennzeichnung und Weitergabe von VS. Ferner erfolgen Vorgaben zu organisatorischen, materiellen und technischen Maßnahmen zum Schutz von VS sowie den Einsatz von IT zur Verarbeitung von VS (VS-IT).
Nach Maßgabe des SÜG ist das BSI die zuständige Stelle für den materiellen Geheimschutz in der Bundesverwaltung und wirkt bei der Durchführung der VSA mit. Die Aufgaben des BSI im Geheimschutz sind sowohl im BSI-Gesetz (§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 und 9 BSIG ) als auch in der VSA (§ 5 VSA) verankert.

Die Aktivitäten des BSI zum materiellen Geheimschutz (inkl. VS-IT) umfassen insbesondere Beratung, Unterstützung, Prüfung, Fortbildung und Zulassung von IT-Sicherheitsprodukten. Die Dienstleistungen richten sich in erster Linie an die Geheimschutzbeauftragten des Bundes. Das BSI wird dabei nur auf Ersuchen der zuständigen Stelle tätig.

Im internen Bereich der Sicherheitsberatung Bund stehen Ihnen konkrete Hilfestellungen zu verschiedenen Themen (insbesondere im Bereich VS-IT) und Fragen zur Verfügung.

Weitere mitwirkende Behörden auf Bundes- und Länderebene im Geheimschutz sind:

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für nichtöffentliche Stellen (Wirtschaft)

    Die Grundlage für das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft sind im Geheimschutzhandbuch für die Wirtschaft (Hrsg. BMWK) festgelegt.

  • Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg)
  • Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
  • Verfassungsschutzbehörden der Länder