Navigation und Service

Der Ankunftsnachweis

Am 5. Februar 2016 ist das Datenaustauschverbesserungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Asylsuchende möglichst frühzeitig zu registrieren sowie die Identifizierung von Asylsuchenden und den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden zu verbessern.

Nach dem Gesetz erhalten die Ankömmlinge daher unverzüglich nach der Registrierung einen Ankunftsnachweis. Beim Ankunftsnachweis handelt es sich um eine hoheitliche Bescheinigung (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender), welche personenbezogene Daten sowie ein biometrisches Bild enthält.

Der Ankunftsnachweis ist ein Papierdokument und enthält als Sicherheitsmerkmal einen vom BSI entwickelten 2D-Barcode (Digitales Siegel) gemäß BSI TR-03137 mit kryptographisch signierten Daten (vergleiche BSI TR-03116-2).

Dieser dient dazu Fälschungen von Ankunftsnachweisen zu vermeiden und die Echtheit der Daten auf dem Ankunftsnachweis sicherzustellen. Die Verifikation das Barcodes erfolgt über die PKI für die Echtheitsprüfung hoheitlicher Dokumente. Das BSI bildet den Vertrauensanker dieser Public Key Infrastruktur (vergleiche CSCA).

Bei der Registrierung werden die notwendigen personenbezogenen und biometrischen Daten im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung erfasst. Hierbei kommen hochwertige Erfassungskomponenten nach den Vorgaben des BSI zum Einsatz (vergleiche BSI TR-03121).

Ausgestellt wird der Ankunftsnachweis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE).

Ankunftsnachweis Vorderseite
Ankunftsnachweis (Vorderseite) Quelle: Bundesministerium des Innern

Gespeicherte Daten im Barcode

Bei dem Digitalen Siegel handelt es sich um einen 2D-Barcode (Data Matrix). Die Codierung des Barcodes wurde vom BSI entwickelt und wird in der Technischen Richtlinie BSI TR-03137 festgelegt.

Der 2D-Barcode enthält folgende Daten:

  • Name und Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • Abkürzung der Staatsangehörigkeit,
  • Geschlecht,
  • Seriennummer der Bescheinigung (AKN-Nummer),
  • Gültigkeitsdauer,
  • die AZR-Nummer und
  • eine digitale Signatur.

Technische Richtlinien

Folgende Technische Richtlinien des BSI sind für den Ankunftsnachweis relevant: